Mitarbeiterexzess und DSGVO: Keine Haftung des Auftraggebers

06. September 2026 Laura DSGVO Mitarbeiterexzess Haftung Auftragsverarbeiter

Mitarbeiterexzess und DSGVO: Keine Haftung des Auftraggebers

Im Falle eines Mitarbeiterexzesses beim Auftragsverarbeiter haftet gemäß Artikel 82 der DSGVO nicht der Auftraggeber, sondern derjenige, der die Datenverarbeitung selbst durchführt. Dieser Rechtsgrundsatz schützt den Auftraggeber vor unverhältnismäßigen Haftungsansprüchen, sofern er die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch einen Dritten ordnungsgemäß überwacht und kontrolliert hat.

Der Mitarbeiterexzess kann beispielsweise im Rahmen der Datenverarbeitung auftreten, wenn ein Angestellter der Daten des Auftraggebers unbefugt weitergibt oder in die Daten einbrechen. In solchen Fällen trägt der Auftragsverarbeiter die Verantwortung, sofern er die Datenverarbeitung selbst durchführt. Der Auftraggeber haftet nur, wenn er die Verarbeitung nicht ordnungsgemäß überwacht oder die Sicherheitsmaßnahmen nicht angemessen gewählt hat.

Die DSGVO sieht vor, dass der Auftraggeber die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch einen Dritten durch eine Vertragsgemeinschaft regelt. Dabei ist es wichtig, dass der Auftraggeber die Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter kontrolliert und die Sicherheitsmaßnahmen überprüft. Sofern die Verarbeitung ordnungsgemäß durchgeführt wird, haftet der Auftraggeber nicht.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Wenn ein Mitarbeiter der Daten des Auftraggebers unbefugt weitergibt oder in die Daten einbrechen, haftet nicht der Auftraggeber, sondern derjenige, der die Datenverarbeitung durchführt. Es ist daher wichtig, die Verarbeitung der Daten durch einen Dritten ordnungsgemäß zu überwachen und die Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen. So können Sie sich vor unverhältnismäßigen Haftungsansprüchen schützen.

Wie ISN/xyn,ap dabei unterstützt

Die Infrastruktur und AI-Tools von xynap unterstützen Sie dabei, die Datenverarbeitung sicher und transparent zu gestalten. Mit diesen Modulen können Sie die Verarbeitung der Daten durch Dritte überwachen und die Sicherheitsmaßnahmen prüfen, um sich vor unverhältnismäßigen Haftungsansprüchen zu schützen.

Quellen (2)

  1. www.dr-datenschutz.de
  2. t3n.de